1. Die Ordnung gilt für alle Bestände der Gesellschaft ADLER insbesondere für Buchbestände in:
2. Die Benutzung der Bibliothek kann im Allgemeinen nur in ihren öffentlichen Räumen (Lesesaal) und zu den festgelegten Öffnungszeiten erfolgen.
3. Nur Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern ist es gestattet, die nicht öffentlichen Bereiche der Bibliothek unaufgefordert zu betreten.
1. Die Bibliotheksräume sind unter größtmöglicher Schonung der Bestände, der Baulichkeiten, der Einrichtungen und des sonstigen Inventars zu nutzen.
2. Zur Vermeidung von Missverständnissen sind Überbekleidung und Taschen vor Betreten des Leseraums abzulegen (Taschen im Vorstandszimmer)
3. Insbesondere sind zu unterlassen:
4. Den der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sowie der Sicherung des Inventars und der Bestände dienenden Anordnungen des Bibliothekspersonals ist in jedem Falle Folge zu leisten.
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